Die Gesetzgebung der Georgischen SSR zum Schutz von Geschichts- und Kulturdenkmiilern

Authors

  • Sergo Dshorbenadse

Abstract

Auf dem verhiltnismaBig kleinen Territorium Geor- giens (70000km?) stehen iiber zwanzigtausend immobile geschichtliche, archdologische und architektonische Denkmiler. Kennzeichnend fiir Georgien ist nicht nur die Dichte der Denkmiler, sondern auch die Vielzahl zerstorter Denkmiiler. Als ihr groBter Feind erwies sich der Vandalismus fremder Eroberer. Tamerlans Geschichtsschreiber Scheref-ad-Din Ali Yezd vermerkte zum Ruhm seines Gebieters, er habe auf seinem Feldzug nach Indien nicht so viele Gebaude zerstort, wie er in Georgien vernichtet habe.

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Published

1988-11-11

How to Cite

Dshorbenadse, S. (1988). Die Gesetzgebung der Georgischen SSR zum Schutz von Geschichts- und Kulturdenkmiilern. Georgica, 11, 56–60. Retrieved from https://georgica.journals.humanities.tsu.ge/index.php/georgica/article/view/10182